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Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold“

Der Fehler der Goldverkäufe Votum Pressekonferenz 20. September 2011

NR Luzi Stamm

Mit der „Goldinitiative" werden drei Dinge gefordert: (1) Die Goldreserven der Schwei- zerischen Nationalbank dürfen nicht mehr verkauft werden. (2) Sie sind in der Schweiz zu lagern. (3) Die Nationalbank hat mindestens 20% der Aktiven in Gold zu halten.

Bis vor zehn Jahren hatte die Schweiz pro Kopf der Bevölkerung weltweit die weitaus grössten Goldreserven: Mit 2'590 Tonnen besass die Nationalbank volle 8% des gesamten behördlichen Goldes weltweit; eine enorme Reserve für ein Land der Grösse der Schweiz.

Immer wieder wurde betont, ein Verkauf dieses Volksvermögens komme nicht in Frage. So erklärte z.B. am 19. Juni 1995 Jean Zwahlen als damaliges Direktoriumsmitglied der Nationalbank: „Um es ganz offen zu sagen: Die Schweizer Nationalbank beabsichtigt in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. (...) Für tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit."

Kurz darauf war alles anders: Wie eine Bombe schlug am 5. März 1997 die Rede von Bundesrat Arnold Koller im Nationalrat ein, als er aus heiterem Himmel propagierte, die Nationalbank solle für sieben Milliarden Franken Goldreserven verkaufen; kurz nachdem auch der Bundesrat noch beteuert hatte, dieses „Tafelsilber" werde nicht verkauft. Damals stand die Schweiz wegen „nachrichtenlosen Vermögen" und angeblichen Fehlern während des Zweiten Weltkriegs in der Kritik. Bundesrat Koller propagierte deshalb eine „7-Milliarden- Solidaritätsstiftung" (u.a. für Holocaust-Opfer), finanziert durch Goldverkäufe. Die Solidari- tätsstiftung wurde zwar vom Volk an der Urne verworfen - verkauft wurde das Gold trotzdem.

Ab Mai 2000 wurde während fast fünf Jahren Tag für Tag eine Tonne Gold veräussert, bis 1'300 Tonnen (also die Hälfte aller Goldreserven) weg waren. Gelöst wurden dafür nur 21 Milliarden Franken. Schon zwei Jahre später hätte dieses Gold rund doppelt so viel Wert gehabt, heute mehr als das Dreifache. Es folgte der Verkauf von weiteren 250 Tonnen, wiederum entgegen vorgängigen Zusicherungen. Hätten wir die verkauften 1'550 Tonnen

heute noch, würde die Nationalbank gemäss dem momentanen Marktpreis des Goldes rund 75 Milliarden Franken an zusätzlichen Reserven besitzen (in Zahlen Fr. 75'000'000'000.00).

Zu betonen ist, dass sich die Schweizer Bevölkerung nie zur Frage äussern konnte, ob Gold verkauft werden soll oder nicht; auch wenn es dabei um ihr Volksvermögen ging. Die politischen Diskussionen und die Volksabstimmungen betrafen nie die Frage des Verkaufs, sondern nur immer die Frage, wie ein Verkaufs-Erlös verteilt werden solle (von der Abstimmung „Goldinitiative-AHV" am 22.09.2002 bis zur „Kosa-Initiative" am 24.09.2006).

Das „Volksvermögen Gold" wurde ab Mai 2000 nicht nur laufend verkauft, sondern Nationalbank und Bundesrat gaben zudem keine Auskunft, wo sich das noch verbleibende Gold befindet. Misstrauisch geworden, begannen Parlamentarier – von links bis rechts – Fragen zu stellen: Wo ist das Schweizer Gold eingelagert? Liegt es teilweise im Ausland? Ist es eventuell ausgeliehen und gar nicht mehr vorhanden? Jede Antwort des Bundesrats musste noch misstrauischer machen, denn die Fragen wurden einfach nicht beantwortet. Berühmt wurde die Antwort von Bundesrat Kaspar Villiger im Nationalratssaal auf die Anfrage von Nationalrat Paul Günter (2003): „Wo diese Goldbarren nun genau liegen, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil ich es auch nicht weiss, es nicht wissen muss und es nicht wissen will."

Die geltende Regelung ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können im Alleingang beschliessen, ob und wie viel Gold verkauft wird. Sie brauchen dafür nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat. Mit der Volksinitiative wird dies geändert: Bei deren Annahme wird das Gold als „eiserne Reserve" unverkäuflich, die Nationalbank-Spitze kann somit weder durch inländische noch durch ausländische Kreise unter Druck gesetzt werden, die Goldreserven zu verkaufen. Es wird sicher gestellt, dass das Volksvermögen Gold selbst dann noch vorhanden sein wird, wenn das Vertrauen in das weltweit ungedeckte Papiergeldsystem zusammenbrechen sollte.

Die Initiative stellt die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht in Frage. Diese kann aktiv bleiben und ihre Bilanz nach Belieben erhöhen (sie behält z.B. die Möglichkeit, in enormem Ausmass Fremdwährungen zu kaufen). Die vorliegende Initiative schreibt nur vor, dass die Nationalbank Hand in Hand mit ihren Aktivitäten auch einen sinnvollen Teil in physisch vorhandenem Gold halten muss. Wer mit dem Geländefahrzeug auf vier Rädern im riskanten Gelände unterwegs ist, tut gut daran, wenigstens ein fünftes Reserverad als Sicherheit mitzunehmen. Wer mit 80% Fremdwährungen unterwegs ist, die sehr grosse Risiken beinhalten, tut gut daran, wenigstens 20% reale Sicherheit im Gepäck zu halten. Schluss.